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Am Wochenende drei Personen auf Grund von Haftbefehlen durch Bundespolizei verhaftet

vom 30.01.2012 um: 12:24 Uhr | Quelle: Polizei Presse

Bautzen/Hohendubrau/Zittau (ots) – Am 28.01.2012 um 12:35 Uhr
kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf der
BAB 4 an der Anschlussstelle Bautzen Ost einen 50-jährigen
ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen
Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den
Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz
wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt
und er zur Festnahme ausgeschrieben ist. Zur Vollstreckung wurde eine
Restfreiheitsstrafe von 8 Tagen oder zur Abwendung der
Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 260,- Euro angeordnet. Nach
Zahlung der Geldstrafe konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Ebenfalls am Samstag gegen 16:45 Uhr wurde in Hohendubrau ein
Deutscher kontrolliert und auf Grund eines Vollstreckungshaftbefehls
der Staatsanwaltschaft Bamberg verhaftet. Der 30-jährige Mann hat
eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Körperverletzung zu
verbüßen. Nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde, wurde er in die
JVA Görlitz eingeliefert.

In der Nacht vom Samstag zum Sonntag gegen 00:50 Uhr wurde im
Rahmen der Schengenbinnenfahndung in der Ortslage Zittau ein
polnischer PKW angehalten und kontrolliert. Die Überprüfung des
Beifahrers durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach ergab
eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz auf Grund eines
Haftbefehls zur Strafvollstreckung wegen besonders schweren
Diebstahls in vier Fällen. Der 29-jährigen Polen wurde, nachdem ihm
der Haftbefehl eröffnet wurde, in die JVA Görlitz eingeliefert. Er
muss nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, abzüglich der bereits
verbüßten 128 Tage Untersuchungshaft, antreten.

Rückfragen bitte an:

Veröffentlicht in: Polizeimeldungen

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