Moyland legt Revision gegen Urteil zu Beuys-Ausstellung ein
Bedburg-Hau (dapd-nrw). Der Rechtsstreit um ein Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Joseph Beuys (1921-1986) im Schloss Moyland im niederrheinischen Bedburg-Hau geht in die nächste Runde. Die Stiftung Museum Schloss Moyland legte beim Bundesgerichtshof Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ein, wie ein Sprecherin am Mittwoch sagte. Das OLG hatte Ende vergangenen Jahres das Ausstellungsverbot für rechtens erklärt.
In dem Fall geht es um eine Ausstellung aus dem Jahr 2009, die bis dahin unveröffentlichte Schwarz-Weiß-Aufnahmen des Fotografen Manfred Tischer präsentierte. Sie zeigten Beuys bei der Herstellung einer “Fettecke” in einer Ausgabe der ZDF-Sendung “Drehscheibe” von 1964. Eva Beuys, die Witwe des Künstlers, hatte in der Fotoserie eine Verletzung des Urheberrechts gesehen und über die Verwertungsgesellschaft Wort dagegen geklagt.
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