Ein Produkt aus Fleischstücken ist kein Schweinebraten
Berlin (dapd). Was ein Schweinebraten ist und was nicht, damit hat sich jetzt sogar die Justiz beschäftigen müssen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Donnerstag die Auffassung der Lebensmittelaufsichtsbehörde. Danach darf der Begriff “Schweinebraten” nicht für ein Produkt verwendet werden, das aus mehreren Fleischstücken zusammengefügt wurde.
Eine Berliner Firma hatte gegen die Lebensmittelaufsicht geklagt, weil diese eines ihrer Erzeugnisse als irreführend beanstandet hatte: Es handelte sich um ein Produkt, das durch Hitzeeinwirkung aus Fleischstücken hergestellt und als “Schweinebraten” vertrieben wird. Das Gericht gab der Behörde Recht. Als “Schweinebraten” dürfe nur ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Stück Fleisch gelten.
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