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WDR muss Auskunft über Aufträge geben

vom 09.02.2012 um: 17:09 Uhr | Quelle: dapd
Stadtgeschehen Bonn WDR muss Auskunft über Aufträge geben

Münster/Bonn (dapd-nrw). Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muss einem Bonner Journalisten Auskunft über vergebene Aufträge geben. Dies entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstag in einem Grundsatzurteil. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte demnach eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kläger aus Sorge vor Wettbewerbsnachteilen und zur Wahrung seiner Rundfunkfreiheit grundsätzlich abgelehnt.

Der WDR sei zwar nach dem nordrhein-westfälischen Pressegesetz gegenüber der Presse nicht auskunftspflichtig, urteilte das Gericht. Gleichwohl habe der Sender nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem WDR-Gesetz Zugang zu Informationen zu gewähren, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen. Revision wurde nicht zugelassen.

Medienberichten zufolge wollte der freie Journalist aus Bonn wissen, ob der Sender Aufträge an Unternehmen oder Privatpersonen vergab, die den WDR-Rundfunkräten nahestehen.

(AZ: 5 A 166/10)

Veröffentlicht in: Stadtgeschehen

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