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Kommunen aus Hessen und Rheinland-Pfalz klagen gegen neue Flugrouten

vom 09.02.2012 um: 16:00 Uhr | Quelle: dapd
Politik Verkehr Budenheim Kommunen aus Hessen und Rheinland-Pfalz klagen gegen neue Flugrouten

Nauheim (dapd-hes). Mit einer gemeinsamen Klage gehen hessische und rheinland-pfälzische Kommunen gegen die neuen An- und Abflugrouten am Frankfurter Flughafen vor. “Wir wollen eine neue Abwägung über Fluglärm und die Verteilung des Lärms”, sagte Rechtsanwalt Bernhard Schmitz am Donnerstag im hessischen Nauheim. Zudem gehe es um eine Beteiligung der Kommunen an den Entscheidungen.

An der Feststellungsklage gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beteiligen sich aus Hessen die Stadt Groß-Gerau sowie die Gemeinden Nauheim und Trebur, aus Rheinland-Pfalz fünf Kommunen aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Zudem sind fünf Privatkläger dabei. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte den Eingang der Klagen am Donnerstag. Sie gingen nun dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zur Stellungnahme und Erwiderung zu, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Mit der Klage solle die Rechtswidrigkeit von drei Verordnungen, die das An- und Abflugverfahren für den neu ausgebauten Flughafen regelten, gerichtlich festgestellt werden, sagte Schmitz. Er bemängelte unter anderem eine fehlende Beteiligung der Kommunen. Im Falle eines Erfolges müsse eine neue Abwägung stattfinden. Zudem seien die neuen Flugrouten dann rechtswidrig und die neue Landebahn müsse stillgelegt werden.

Der Nauheimer Bürgermeister Jan Fischer (CDU) nannte als mögliches Ergebnis, dass die Kapazitätserweiterungen am Flughafen nicht endlos weitergeführt werden könnten. Der Bürgermeister von Groß-Gerau, Stefan Sauer (CDU), kritisierte, mancher Fuß- und Radweg sei in der Genehmigung anstrengender als die Neuordnung des Luftraums.

Der Landrat des Kreises Mainz-Bingen, Claus Schick (SPD), betonte, die Haltung des Kreises zum Flughafen habe sich dadurch geändert, dass das Versprechen eines Nachtflugverbots gebrochen worden sei. Zudem hätten die neuen Routen, von denen nie die Rede gewesen sei, zu einer erheblichen Belastung von Gemeinden im Landkreis geführt. “Wir müssen uns dagegen energisch wehren”, sagte Schick. Der Kreis habe eine Bündelungsfunktion übernommen. Kläger sind die Gemeinden.

Deren Vertreter forderten eine ausgeglichenere Verteilung der Lasten des Fluglärms und eine gerechte Abwägung wirtschaftlicher Interessen mit den Belastungen der Bürger. Zudem warfen sie hessischen Behörden, der hessischen Landesregierung und dem Flughafenbetreiber Fraport Wortbruch beim Thema Fluglärm vor. Als für sie entscheidend nannten sie neben der Frage der Flugrouten ein absolutes Nachtflugverbot.

Unter anderem darüber verhandelt im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vorher kommt in die Klage der Kommunen gegen die Flugrouten wohl keine Bewegung. “Wir wollen die Rechtsprechung aus Leipzig abwarten”, sagte Anwalt Schmitz. Auch der Sprecher VGH sagte, vorher passiere nichts.

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