zurück

Panne bei Fahndung nach Rechtsextremisten in Niedersachsen

vom 16.11.2011 um: 13:52 Uhr | Quelle: dapd

Hannover (dapd-nrd). Im Zusammenhang mit der Fahndung nach den Thüringer Rechtsextremisten hat Niedersachsen grobe Fehler in der Vergangenheit eingeräumt. Noch vor Beginn der Mordserie gab es Erkenntnisse, dass der mutmaßliche Terrorhelfer Holger G., der am Wochenende festgenommen wurde, dem Teroristen-Trio beim Untertauchen helfen sollte, wie Verfassungsschutzpräsident Hans Wargel am Mittwoch in Hannover sagte. Im Herbst 1999 wurde er deshalb nach einer Anfrage aus Thüringen drei Tage lang vom niedersächsischen Verfassungsschutz observiert.

“Er stand also schon damals in Verdacht, Kontakt mit den untergetauchten Rechtsterroristen zu haben”, sagte Wargel. Die Bewertung von G. als “Randfigur” sei deshalb falsch gewesen. Allerdings wurden nach der Observation in Niedersachsen selbst keine weiteren Maßnahmen ergriffen, obwohl in dem Bericht zur Observation das Wort “Rechtsterrorismus” sowie die Namen der drei mutmaßlichen Terroristen auftauchen.

“Der Bericht wurde nicht in die Auswertungsakten zu seiner Person aufgenommen. Offenbar hat man das ganze als Dienstleistung für Thüringen gesehen”, sagte Wargel. Eine Nähe des Verfassungsschutzes zum Rechtsextremismus in Niedersachsen schloss er am Mittwoch aus.

Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kritisierte die damals übliche “Abschottung” des Verfassungsschutzes. Es werfe Fragen auf, warum G. damals nicht weiter observiert worden sei oder eine Telefonüberwachung angestoßen wurde, sagte Schünemann. Wären die Erkenntnisse auch in Niedersachsen gespeichert worden, wären auch 2009 wohl nicht die Daten von G. gelöscht worden, sagte Wargel.

Nach Angaben von Wargel war die Observation von Holger G. 1999 ergebnislos. Man habe zwar verschiedene Telefonanrufe von einer Telefonzelle und mit einem Mobiltelefon feststellen können. Wer angerufen wurde, sei aber unklar. Wargel räumte aber ein, dass die Observation nicht rund um die Uhr vorgenommen wurde. Der Bericht zu der Observation wurde in Niedersachsen wie gesetzlich vorgeschrieben nach drei Jahren gelöscht.

Die Behörden in Thüringen hatten den Bericht bis heute bewahrt. Nach einer Anfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei dieser nun auch an Niedersachsen übermittelt worden. Schünemann kündigte eine umfangreiche Aufklärung zu dem Vorfall an. Er habe Wargel gebeten, “alle Erkenntnisse in diesem Zusammenhang zusammenzutragen und minutiös aufzuarbeiten.”

Veröffentlicht in: Politik | Schlagworte: ,

Vielen Dank!

Ihre Beschwerde

Vielen Dank!


Kommentare werden geladen ...