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Musik aus! Ab morgen Tanzverbot zu Karfreitag in Deutschland

vom 04.04.2012 um: 11:12 Uhr | Quelle: Redaktion meinestadt.de

Berlin – Morgen Abend, Gründonnerstag, 05.04.2012, um Uhr gehen in sämtlichen Kneipen, Bars und Clubs die Lautsprecher aus – denn dann beginnt der stille Feiertag Karfreitag. Und an dem gilt bekanntlich das allgemeine Tanzverbot!

Das Tanzverbot in Deutschland ist ein ländergeregeltes Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen (z. B. Karfreitag, Totensonntag) und staatlichen Feiertagen (z. B. Volkstrauertag), den sogenannten Stillen Tagen. Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.

Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind.

Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot von musikalischen Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.

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