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Gerichtsvollzieher beim Gärtler

vom 17.01.2012 um: 13:00 Uhr | Quelle: nordbayern.de

Ein kurioser Rechtsstreit geht in die nächste Runde: Der gehbehinderte Gärtler Paul Weghorn, der trotz Verbotes viermal am Tag per Rad die 115 Meter von und zu seiner Parzelle in der Unterfürberger Gartenkolonie Saatweg zurücklegt, hat nun Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen. Rund 900 Euro Ordnungsgeld und Anwaltskosten der Gegenseite sollte der 73-Jährige zahlen — doch zumindest bisher weigert sich der Rentner standhaft. Im Härtefall muss er sogar hinter Gitter.

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Veröffentlicht in: Stadtgeschehen

Bisher wurde ein Kommentar geschrieben
  1. Grüner Hell sagt:
    19. Januar 2012

    Da sträuben sich einem die Nackenhaare und man fragt sich, wo ist da die Menschlichkeit geblieben. Es entzieht sich m.E. jeglichem Verständnis, warum der Stadtverband respektive der Gartenvorstand hier diesen sturen Kurs weiterhin einschlägt und diesem “Gärtler” es nicht gestattet die wenigen Meter zu seinem Garten mit dem Fahrrad zurückzulegen.Zumal je anscheinend etliche Atteste belegen, dass es aus gesundheitlichen Aspekten mehr als ratsam ist dies zu tun. Das ist unmenschlich ja sogar unanständig und eines Trägers des goldenen Kleeblatts der Stadt Fürth nicht würdig Herr Diller !! Ich hoffe die Vernunft und die Menschlichkeit siegt hier und man hat ein Einsehen !!!

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