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Landtag stimmt für Staatsvertrag zum Einsatz der Fußfessel

vom 01.02.2012 um: 13:36 Uhr | Quelle: dapd
Politik Güstrow Landtag stimmt für Staatsvertrag zum Einsatz der Fußfessel

Schwerin (dapd-lmv). Der Landtag hat die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns an einer gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder für die sogenannte elektronische Fußfessel bei Straftätern beschlossen. Das Parlament votierte am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der SPD/CDU-Koalition für einen Beitritt zu dem entsprechenden Staatsvertrag. Seit Jahresbeginn können entlassene Straftäter mit elektronischen Fußfesseln von einer länderübergreifenden Zentrale im hessischen Bad Vilbel aus überwacht werden.

Nach der Reform der Sicherungsverwahrung ist es seit dem 1. Januar 2011 möglich, den Aufenthaltsort rückfallgefährdeter Schwerstkrimineller nach ihrer Entlassung per elektronischer Fußfessel zu überwachen. Gerichte können die Fußfessel für Straftäter verfügen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden oder mindestens drei Jahre Haft verbüßt haben.

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