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Freie Wähler informieren: Abwassergebühren auch für Bundes-, Land- und Kreisstraßen

vom 07.09.2012 um: 09:22 Uhr | Quelle: Freie Wähler Rhein-Sieg-Kreis

Maria-Luise Streng hat den Antrag in den Rat und im Kreistag eingebracht, dass die Verwaltung beauftragt wird, alle Fragen im Zusammenhang mit einer Abwassergebührenpflicht auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu prüfen. Hintergrund dieses Antrages ist eine bereits im Jahre 2011 erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen. Dort wurde festgestellt, dass der sogenannte Straßenbaulastträger für die Landstraßen, die durch eine Kommune führen, Gebühren für das auf die Landstraßenflächen niedergehende Regenwasser an die Kommune zu entrichten.

Bund, Land und Kreise werden damit Haus- und Grundstückseigentümern, die ihrerseits ebenfalls für die Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers Gebühren zahlen müssen, gleichgestellt.

Bemerkenswert in diesem Urteil war, dass die Gebührenpflicht auch für Oberflächenwasser gilt, das von den Straßen in Bäche und Flüsse eingeleitet wird. Laut Urteil gehören auch Gewässer zu den kommunalen Abwasseranlagen.

Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem die Berufungsinstanz, das Oberverwaltungsgericht NRW am 6.7.2012, die gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung verworfen hat.

Neben der nunmehr festgestellten Gleichbehandlung mit den privaten Grundeigentümern dürfte dieses Urteil auch die kommunalen Kämmerer interessieren; angesichts der Finanzlage der Kommunen ein willkommenes Zubrot für den Haushalt.

Herzliche Grüße

Maria-Luise Streng

Veröffentlicht in: Politik | Schlagworte: , ,

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