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Gericht: Schulverweigerer-Kind darf nicht Realschule besuchen

vom 17.01.2012 um: 17:04 Uhr | Quelle: dapd
Bildung Politik Kassel Gericht: Schulverweigerer-Kind darf nicht Realschule besuchen

Kassel (dapd-hes). Nach einer Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts darf ein Sohn einer Schulverweigerer-Familie aus Herleshausen (Werra-Meißner-Kreis) nicht die Abschlussklasse der Realschule besuchen. Seine Eltern lehnen den Schulbesuch aus religiösen und Gewissensgründen ab. Sie unterrichten ihre sieben Kinder zu Hause, wollen ihnen aber einen regulären Abschluss sichern. Mit Billigung des Schulamts schickten sie zwei Söhne ab dem jeweils zweiten Halbjahr in die Abschlussklasse der Realschule.

Als beim dritten Sohn ebenso verfahren werden sollte, stellte sich das Schulamt quer: Ein Einstieg in die Abschlussklasse sei nur zu Schuljahresbeginn zulässig. Die Eltern scheiterten nun mit ihrer Klage gegen das Veto des Schulamts. Die Verwaltungsrichter urteilten, dessen bisherige Praxis sei nicht rechtens gewesen. Der dritte Sohn habe kein Anrecht auf “Gleichbehandlung im Unrecht”, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Veröffentlicht in: Bildung, Politik

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