Leipziger Diskotheken sollen sich wegen Diskriminierung verantworten
Leipzig (dapd-lsc). Sechs Leipziger Diskotheken sollen sich wegen Diskriminierung von Ausländern vor Gericht verantworten. Geklagt haben Betroffene, die wegen ihres nicht-deutschen Aussehens bei Einlasskontrollen abgewiesen worden waren, wie das Antidiskriminierungsbüro (ADB) Sachsen und der Studentenrat der Universität Leipzig am Freitag mitteilten. Deutsche hingegen seien vom Einlasspersonal durchgewunken worden. Die Klagen würden voraussichtlich im Frühjahr vor Gericht verhandelt, hieß es.
Im Oktober 2011 waren elf Leipziger Diskotheken auf rassistische Diskriminierung hin getestet worden. In mehr als der Hälfte der Fälle sei nicht-deutschen Testern der Eintritt verweigert worden. Im Anschluss an den Test wurde den Angaben zufolge das Gespräch mit den Verantwortlichen der Clubs gesucht.
Daniel Bartel, Leiter der Beratungsstelle des ADB Sachsen berichtete von sehr unterschiedlichen Reaktionen. “Einige Clubs verweigern die Diskussion oder rechtfertigen ihre Praxis”, erklärte er. Andere hätten dagegen Verantwortung übernommen und teilten das Ziel diskriminierungsfreier Einlasskontrollen.
Gegen die nicht verhandlungsbereiten Diskotheken seien nun die Klagen beim Leipziger Amtsgericht eingereicht worden. “Es hat Angebote für eine außergerichtliche Lösung gegeben, bei denen die Betroffenen sogar auf ihre Schadensersatzansprüche verzichtet hätten”, sagte Jakob Simon, der Anwalt der Kläger. Nun aber müsse das Gericht entscheiden. Es müsse deutlich gemacht werden, dass es ein Recht auf Gleichbehandlung gebe, dem sich auch das Hausrecht der Diskotheken unterzuordnen habe.
Veröffentlicht in: Justiz | Schlagworte: Diskriminierung, Rechtsextremismus


