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V-Mann des Verfassungsschutzes warb für den “Heiligen Krieg”

vom 27.04.2011 um: 13:56 Uhr | Quelle: dapd
Politik München V-Mann des Verfassungsschutzes warb für den “Heiligen Krieg”

Berlin/München (dapd-bay). Er hat Propaganda für den bewaffneten “Heiligen Krieg” verbreitet und soll gleichzeitig als V-Mann Geld vom Verfassungsschutz erhalten haben. Der Fall des Irfan P., Islamist und enttarnter Vertrauens-Mann (V-Mann), sorgt für neue Schlagzeilen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd spielte der 22-Jährige eine wesentliche Rolle bei der Radikalisierung junger Muslime – zu einer Zeit, als die Behörde ihm für Informationen über die Islamisten-Szene monatlich mehr als 2.000 Euro bezahlt haben soll.

Irfan P. soll am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen seine ehemaligen Mitstreiter aussagen. In dem Verfahren müssen sich acht Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, der “Globalen Islamischen Medienfront” (GIMF), und der Unterstützung ausländischer Terrororganisationen verantworten. P. selbst soll einige Zeit der Anführer der GIMF gewesen sein.

Am zweiten Verhandlungstag vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass er – nach seiner Mitgliedschaft bei der GIMF – aus der deutschen Dschihadisten-Szene an das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtete. Trotz der Kooperation hat Irfan P. weiterhin heftig agitiert. Unter dem Namen “Abu Jihad” propagierte er in Internetforen, dass der bewaffnete “Heilige Krieg” nicht nur der Selbstverteidigung der Muslime diene: “Er kann aber auch ein vorbeugender Angriff sein damit der Feind gar nicht erst an einen Angriff denkt. Es kann aber auch ein Angriff sein der dem Beute machen dient.” Weiter wies er Kritik am bewaffneten Dschihad durch einen Islamgelehrten zurück, denn das schade “allen Muslimen, weil der Dschihad ihr Schutz ist”.

Irfan P. kritisierte auch die in der Islamisten-Szene bekannte Gruppe “Einladung zum Paradies”. Der Verein gilt als verfassungs- und integrationsfeindlich und das Bundesinnenministerium prüft die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Doch für Irfan P. waren die, wie er sie nennt, “angepassten Bartträger” zu liberal. Ihm missfiel, dass sie “gegen Terrorismus” und “gegen Hass” reden würden. Auch ihre Position, “hier friedlich zu leben und die Gesetze einzuhalten”, lehnte er ab.

Der Verfassungsschutz hatte über die Zusammenarbeit mit dem Islamisten bereits in einer Erklärung an die Bundesanwaltschaft berichtet. Sie wurde im März dieses Jahres vor dem Berliner Kammergericht verlesen. Darin heißt es, dass die Mitarbeiter der Behörde erstmals im Lauf des Jahres 2009 Kontakt zu P. aufgenommen hätten. P. sagte dort in einem Verfahren gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Alican T. als Zeuge aus. Ein Ende der V-Mann-Tätigkeit von Irfan P. wurde nicht erwähnt.

Bei dem Verfahren vor dem OLG München soll P. wieder nur als Zeuge aussagen. Denn trotz seiner offenbar führenden Rolle bei der GIMF hatte die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen ihn eingestellt. Mutlu Günal, Verteidiger eines Angeklagten, wundert sich: “Die Mitläufer müssen sich verantworten und ausgerechnet der Anführer wird verschont.” Sein Verdacht: Das Verfahren gegen Irfan P. wurde nur wegen seiner Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz eingestellt.

Die Bundesanwaltschaft weist das von sich. Sie erklärt, dass Irfan P. wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Handyladen bereits Anfang 2009 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt wurde. Da für Irfan P. auch im GIMF-Verfahren nur eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht in Betracht käme, würde eine mögliche Strafe kaum noch ins Gewicht gefallen. Nur deshalb, und nicht wegen seiner Tätigkeit als V-Mann, habe man die Ermittlungen eingestellt.

Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Unterstützung einer ausländischen Terror-Organisation soll im Vergleich zu einem Überfall auf einen Handy-Laden also praktisch irrelevant sein. Rechtsanwalt Günal findet das absurd: “Das war ein Tausch-Geschäft, Haft-Verschonung gegen Informationsweitergabe.”

Günal vermutet, Irfan P. habe schon während seiner Zeit bei der GIMF für den Verfassungsschutz gearbeitet und als agent provocateur die jetzt Angeklagten zu ihren Taten animiert. Die Behörde hat das bereits zurückgewiesen. Zur Zeit der Aktivitäten P.’s für die GIMF habe es keinerlei Zusammenarbeit gegeben.

Irfan P. selbst hat sich bislang nicht eindeutig geäußert. In einem islamistischen Forum wird eine angeblich von ihm stammende Nachricht verbreitet, in der er sich bei seinen extremistischen Mitstreitern entschuldigt. Ob er noch immer als V-Mann arbeitet oder ob er Geld erhalten hat, lässt er offen. Anzeichen für eine Abkehr von seiner dschihadistischen Gesinnung finden sich aber nicht. Am Donnerstag erwarten ihn unbequeme Fragen: zu den Angeklagten, zu seiner Rolle in der GIMF und zu seiner Kooperation mit dem Verfassungsschutz. Sein Rechtsbeistand beantragte am Mittwoch allerdings, dass Irfan P. gar nicht erst vor Gericht erscheinen muss. Denn mit seiner Aussage könne er sich selbst belasten.

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