Entscheidung im Rechtsstreit um “Mein Kampf” im März erwartet
München (dapd-bay). Die Entscheidung im neuerlichen Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers “Mein Kampf” fällt erst im März. Der Freistaat Bayern hatte vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge die Verbreitung auch kommentierter Auszüge aus der Hetzschrift verboten ist. Der britische Verleger Peter McGee legte daraufhin Widerspruch ein. Die Entscheidung soll am 8. März verkündet werden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Der Verleger will die Passagen aus Hitlers Werk gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein soll. Der Freistaat Bayern, der noch bis 2015 die Urheberrechte an dem Werk besitzt, will verhindern, dass die Hetzschrift in Umlauf kommt.
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