Protest gegen Genkartoffel Amflora: Freispruch rechtskräftig
Neubrandenburg (dapd-lmv). Gute Nachricht für Gentechnikgegner: Der Protest zweier Aktivisten gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora war legal. Zwei Männer hatten im Jahr 2009 mit einer Schleuder herkömmliche Kartoffeln auf das damalige bundesweit einzige Amflora-Versuchsfeld geworfen, ihnen war Sachbeschädigung und Nötigung vorgeworfen worden. Der Freispruch ist nun rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft die Revision zurückgenommen hat, wie das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch mitteilte.
Der Chemiekonzern BASF hatte beklagt, das Feld sei durch die konventionellen Kartoffeln verunreinigt worden. Nachdem das Amtsgericht Waren die 43 und 24 Männer zu Geldstrafen verurteilt hatte, kam das Landgericht Neubrandenburg im Februar zu einem anderen Schluss: Es sei weder körperliche Gewalt angedroht oder eingesetzt, noch das unbestellte Feld zerstört oder beschädigt worden.
Diese Argumentation hat nun offenbar auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg überzeugt. “Wir haben die Revision zurückgezogen”, sagte ein Sprecher auf dapd-Anfrage. Die Erfolgsaussichten seien nach erneuter Prüfung als nicht hoch genug eingeschätzt worden. Einzelheiten nannte er nicht.
Eine zivile Schadenersatzforderung gegen die beiden Gentechnikgegner ist durch das rechtskräftige Urteil nicht ausgeschlossen.
BASF hat sich mit seinen landwirtschaftlichen Gentechnikversuchen inzwischen komplett aus Deutschland zurückgezogen.
Veröffentlicht in: Politik
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