Schüler haben Anspruch auf Platz an neunjährigem Gymnasium
Trier (dapd-rps). Rheinland-pfälzische Schüler dürfen nicht gegen den Willen ihrer Eltern auf ein achtjähriges statt auf ein neunjähriges Gymnasium geschickt werden.
Die achtjährigen Gymnasien in Ganztagsschulform seien vom Gesetzgeber nicht als reguläre, sondern lediglich als “Angebotsschulart” eingeführt worden, urteilte das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Eine Zuweisung zu einem derartigen Gymnasium gegen den Willen der Eltern verstoße deshalb gegen das verfassungsrechtlich garantierte Elternrecht.
Die Eltern eines Schülers aus Trier hatten geklagt, weil ihr Sohn mangels freier Plätze an neunjährigen Gymnasien einem achtjährigen Gymnasium zugewiesen werden sollte.
(Aktenzeichen: 5 L 259/12.TR, Urteil vom 23. März 2012)
Veröffentlicht in: Bildung, Politik
Vielen Dank!
Ihre Beschwerde
Vielen Dank!

