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bewegungsfreiheit statt residenzpflicht

vom 12.02.2012 um: 16:47 Uhr | Quelle: regentied

Wie bereits berichtet, hat die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung im September letzten Jahres be­schlos­sen, die schi­ka­nö­se »Re­si­denz­pflicht« für Asyl­be­wer­be­rIn­nen, durch welche sich die Be­trof­fe­nen nur in dem Land­kreis auf­hal­ten durften, in dem die für sie zu­stän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de an­säs­sig war, in­ner­halb des Lan­des auf­zu­he­ben. In der Vergangenheit wurde ein erstmaliger Verstoß gegen die die »Re­si

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Veröffentlicht in: Stadtgeschehen

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