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Verbraucherzentralen und Polizei warnen vor vermehrtem Aufkommen eines dubiosen Mahnungsschreibens

vom 12.09.2012 um: 11:17 Uhr | Quelle: Redaktion meinestadt.de aktuell
Polizeimeldungen Oldenburg Verbraucherzentralen und Polizei warnen vor vermehrtem Aufkommen eines dubiosen Mahnungsschreibens

Seelze – Ein dubioses Mahnungsbüro schreibt derzeit vermehrt Bundesbürger an und fordert in einer „letzten Mahnung“ zur Zahlung von 159,50 Euro auf. Angeblich sollen die betroffenen Personen 2010 telefonisch einer Teilnahme an einem Gewinnspiel der „Euro Gewinn Zentrale“ zugestimmt haben. Die Verbraucherzentrale warnt vor der betrügerischen Masche des Unternehmens und die Polizei rät, auf keinen Fall zu bezahlen, sondern Betrugsanzeige zu erstatten.

In dem Schreiben des „Mahnungs Büro Ries“ mahnt der Geschäftsführer Detlev Ries, dass der oder die Betroffene zugestimmt habe, „gegen einen Kostenbeitrag von 49,00 € monatlich“ an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Weil diese Kosten nicht gezahlt worden seien, seien nun für drei Monate 147 Euro plus Mahnkosten und Auslagenpauschale fällig. Ries weist in dem Schreiben ebenfalls darauf hin, dass das Telefonat sei mit „Ihrer Zustimmung“ aufgezeichnet worden sei. Gedroht wird bei nicht fristgerechter Zahlung unter anderem mit Verzugszinsen und Meldung bei der SCHUFA.

Den Verbraucherzentralen sind solche Betrugsversuche nicht unbekannt. Sie raten, „sich von derartigen Mahnung nicht einschüchtern zu lassen“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung zum vorliegenden Fall. Zahlen müsse „nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat“. Für den Fall, dass man Opfer eines Betruges wurde, soll man der Forderung schriftlich widersprechen. Ein Musterbrief hierfür ist auf der Homepage der Verbraucherschutzzentrale zu finden.

Aufgefallen ist der Fall, weil seit einigen Tagen bei der Polizei vermehrt Anzeigen eingegangen sind. Bei verschiedenen Polizeidienststellen in mehreren Bundesländern seien inzwischen schon Betrugsanzeigen gegen diese angebliche „Mahnungs- und Forderungsverwaltung“ erstattet worden, heißt es. Kaum verwunderlich ist die Tatsache, dass es sich bei der auf dem Brief angegebenen Adresse nach Polizeirecherchen um keinen wirklichen Firmensitz, sondern um eine sogenannte Briefkastenfirma handelt.

Die Polizei rät dringend von einer Zahlung der Forderung ab. Stattdessen soll man Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten. Chancen, bereits gezahlte Beträge zurückzuerhalten, sieht die Polizei dagegen kaum.

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