Anklageschrift im Hilpert-Prozess verlesen
Potsdam (dapd-lbg). Mit Betrügereien beim Bau seines Luxushotels am Schwielowsee in Werder/Havel soll der Hotelier Axel Hilpert 13 Millionen Euro Gewinn gemacht haben. Das warf Staatsanwalt Ivo Mayer dem 64-jährigen Angeklagten am Mittwoch im Landgericht Potsdam vor. Dort läuft seit Anfang Januar der Betrugsprozess gegen Hilpert. Jedoch konnte erst am Mittwoch die Anklage verlesen werden, zuvor hatte die Verteidigung mit Rügen und Anträge mehrere Unterbrechungen der Hauptverhandlung bewirkt.
Zunächst hatte die Verteidigung eine Besetzungsrüge gegen die 4. Große Strafkammer vorgetragen. Nachdem diese zurückgewiesen worden war, folgten Befangenheitsanträge gegen die Richter. Diese wies der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz am Mittwoch zurück. Die Anträge gegen die drei Berufsrichter der 4. Großen Strafkammer seien von der 5. Großen Strafkammer als unbegründet verworfen worden.
Hilpert soll als Betreiber des “Resorts Schwielowsee” die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betrogen haben. Laut Staatsanwaltschaft kalkulierte er anfangs mit Baukosten in Höhe von mehr als 38 Millionen Euro und beantragte eine entsprechende Förderung. Die ILB sah 34 Millionen Euro als förderfähig an und genehmigte eine Förderung in Höhe von 9,2 Millionen Euro.
Abgerechnet habe Hilpert letztlich Baukosten in Höhe von mehr als 36 Millionen Euro, sagte Mayer. Das habe aber nicht annähernd den tatsächlichen Kosten entsprochen. Denn errichtet worden sei das Hotel mit einem Aufwand von nur 23 Millionen Euro.
Die Investitionskosten habe Hilpert unter anderem durch fingierte Rechnungen mit Beratern, Ingenieuren und Baufirmen in die Höhe getrieben. Er habe auf diese Weise einen Gewinn von 13 Millionen Euro erwirtschaftet. Laut ILB-Bestimmungen hätte er aber gar keinen Gewinn machen dürfen.
Richter Dielitz wollte den Angeklagten nach Verlesen der Anklage das Wort geben, jedoch brachte die Verteidigung erneut ein aus ihrer Sicht erhebliches Problem auf: Im Gerichtssaal saßen zwei Prozessbeobachter der ILB. Da jedoch auch Zeugen von der ILB vernommen werden sollten, dürften keine Mitarbeiter der Bank in der Verhandlung sitzen.
Der Jurist der ILB verwies jedoch auf die Öffentlichkeit des Prozesses. Er betonte zudem, dass er nicht als Zeuge infrage komme, da er erst nach den Vorfällen um Hilpert bei der ILB angeheuert habe. Dennoch bewirkte die Verteidigung erneut eine Unterbrechung, um sich zu beraten. Die Verhandlung sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.
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