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Freispruch in Kinderhandelprozess

vom 29.07.2011 um: 16:03 Uhr | Quelle: dapd
Stadtgeschehen Schweinfurt Freispruch in Kinderhandelprozess

Schweinfurt (dapd-bay). Nach fast vierjährigem Rechtsstreit ist eine 59-jährige Frau vom Vorwurf des Kinderhandels freigesprochen worden. Das Landgericht Schweinfurt hob am Freitag das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen aus dem Jahr 2007 auf und sprach die Angeklagte ebenso frei wie ihre Tochter, die der Beihilfe zum Kinderhandel bezichtigt worden war. In erster Instanz war Estera S. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigerin, der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert.

In einer einstündigen Urteilsbegründung unterstrich der Vorsitzende Richter Konrad Döpfner, dass die Kammer zu viele “Brüche und Ungereimtheiten” in den Aussagen der Hauptbelastungszeugin Korinna B. gesehen habe. Bei dieser lebt das inzwischen vierjährige Mädchen, das 2006 zur Pflege und medizinischen Behandlung nach Deutschland gebracht wurde. Die Darstellung der Zeugin, die Angeklagte habe ihr zugesichert, eine rechtlich unmögliche Adoption vermitteln zu wollen, sei nicht zweifelsfrei nachweisbar. “Wir können nicht feststellen, dass sie eine Adoption vermitteln wollte oder darüber getäuscht hat”, sagte der Richter.

Er erhob schwere Vorwürfe gegen B., denn sie habe schon im Januar 2007 “massiv den dauerhaften Verbleib des Kindes in ihrer Familie betrieben”. Dabei habe ihr klar sein müssen, dass die von ihr beabsichtigte Adoption gar nicht rechtlich möglich sei. Sie habe den Blick “für die Realitäten und das tatsächlich Machbare” verloren, kritisierte der Richter.

Die kleine Nicoleta wurde auf den Namen Cristin getauft und lebt seit Ende 2006 bei der Pflegefamilie in der bayerischen Rhön. Sie kennt ihre leiblichen Eltern nicht und spricht auch nur deutsch. Dem Ansinnen der leiblichen Eltern, das Kind mitzunehmen, schob das Familiengericht in Bad Kissingen durch eine einstweilige Anordnung einen Riegel vor. An der jetzigen schwierigen Situation des Kindes sei das Verhalten der Familie B. “zu einem Gutteil” verantwortlich, monierte Döpfner. Er stellte aber auch klar, dass der weitere Verbleib des Mädchen unabhängig von der Entscheidung sei: “Die Strafkammer kann hier nicht das Schicksal des Kindes klären.”

Die 59-Jährige Estera S. zeigte sich nach dem Urteil, mit dem ein vierjähriges Verfahren zu Ende geht, erleichtert: “Ich kann es noch gar nicht fassen.” Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Veröffentlicht in: Stadtgeschehen

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