Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Arnberg und der Polizei Soest zu den Demonstrationsveranstaltungen am kommenden Samstag in Soest
Soest (ots) – In den unterschiedlichsten Medien werden rechtliche
Interpretationen bezüglich der Zulässigkeit von sogenannten
“friedlichen Blockaden” dargestellt. Es wird der Eindruck vermittelt,
die friedliche Blockade des Aufzuges der Rechten am Samstag in Soest
stelle keine Straftat dar, sondern sei vielmehr friedliches Mittel
demokratischer Meinungsäußerung. Diese Aussage ist falsch. Vielmehr
stellt die Blockade eines bestätigten Aufzuges grundsätzlich eine
Straftat nach dem Versammlungsgesetz dar und wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Zudem ist bereits
der öffentliche oder in einer Versammlung vorgenommene Aufruf zu
Straftaten, wie auch der nach Blockaden von nicht verbotenen
Versammlungen, strafbar. Diese Rechtsauffassung vertritt auch das
Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss von Februar 2011. Davon
werden daher auch Aufrufe erfasst, den Aufzug der Rechten am 11.02.
2012 durch unsere Stadt zu verhindern. Auf Grund des in Deutschland
geltenden Legalitätsprinzips sind Polizei und Staatsanwaltschaft
verpflichtet, von Amts wegen, das heißt ohne jeglichen
Ermessensspielraum, Straftaten zu verfolgen und demzufolge
Strafanzeigen zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei
rufen alle Demonstrationsteilnehmer zu friedlichen Protesten mit
demokratischen Mitteln auf.
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