Urteil aufgehoben: Rechtsextremes Bekleidungsgeschäft in Tostedt muss doch nicht schließen
Tostedt – Nachdem im vergangenen Sommer das Landgericht Stade den Ladenbetreiber Stefan S. wegen Landfriedensbruch verurteilte, sah es eigentlich so aus, als müsse dieser sein Geschäft, in dem er Kleidungsstücke aus der rechtsextremistischen Szene verkauft, bald schließen – so besagte es zumindest die vom Gericht festgesetzte Bewährungsauflage vor. Weil das Oberlandesgericht Celle das Urteil gegen S. nun aufhob, wird es wohl doch nicht zur Schließung des Geschäfts kommen.
Zu der Aufhebung des Urteils kam es nun, weil das Oberlandesgericht die ursprünglich als zwei Taten gewerteten Vergehen des mutmaßlichen Neonazis als nur ein Vergehen ansieht. An Pfingsten 2010 hatte S. während einer Demonstration eine Polizeikette durchbrochen und war auf linke Gegendemonstranten mit einem Messer zu gerannt. Kurz darauf wurde er mit einer Schusswaffe aufgegriffen, für die er keine Erlaubnis hatte. Weil er die Schusswaffe jedoch bereits beim Durchbrechen der Polizeikette bei sich hatte, so das Gericht, sei dies als nur eine Tat zu bewerten. Laut Staatsanwalt Kai Thomas Breas eine rechtlich völlig korrekte Angelegenheit.
Dennoch herrscht nun Fassungslosigkeit in Tostedt: Für Bürgermeister Gerhard Netzel „ein Schlag ins Gesicht aller Tostedter.“ Man sei enttäuscht von diesem neuen Urteil. Nicht nur Ulrich Grass vom Tostedter Bündnis für Zivil-Courage befürchtet jetzt, dass die Rechtsextremen in dem Laden ihre Jugendarbeit verstärken werden.
Veröffentlicht in: Justiz | Schlagworte: Rechtsextremismus


