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Steuererleichterung für Gemüsebauern nach EHEC-Epidemie

vom 07.08.2011 um: 15:13 Uhr | Quelle: dapd

Dresden (dapd-lsc). Bund und Land gewähren den von der EHEC-Epidemie geschädigten sächsischen Gemüsebauern vorübergehend Steuervergünstigungen. Bis zum 31. Oktober fällige Steuern könnten gestundet werden, teilte das sächsische Finanzministerium am Sonntag mit. Vollstreckungsmaßnahmen würden ausgesetzt, Stundungs- und Versäumniszinsen in der Regel erlassen. Darauf hätten sich Bund und Länder geeinigt.

Die EU hat wegen der EHEC-Epidemie 16 sächsischen Gemüsebauern Entschädigungszahlungen in Höhe von knapp 60.000 Euro zugesagt. Die Betriebe erlitten vergleichsweise geringe Schäden. Für betroffene Gemüsebauern in Europa stellt die EU 227 Millionen Euro bereit.

Veröffentlicht in: Politik, Wirtschaft | Schlagworte:

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