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POL Schwaben Nord: Kriminalpolizei vollzieht Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse aufgrund des Verdachts von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz

Augsburg (ots) -

------------------- In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Augsburg -----------------

PP Schwaben Nord - Am Dienstag (02.06.2026) fand eine geplante und großangelegte Durchsuchungsaktion der Kriminalpolizei Augsburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg statt.

Gegen 06:00 Uhr durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Augsburg zeitgleich 14 Objekte im Stadtgebiet Augsburg, sowie je ein Objekt im Landkreis Augsburg und im Stadtgebiet Memmingen. Bei den Objekten handelte es sich um private Wohn-/Einfamilienhäuser.

Die Beamten des Rauschgiftkommissariats führten seit mehreren Monaten umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz durch.

Im Rahmen der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen insgesamt elf Tatverdächtige. Die Staatsanwaltschaft Augsburg erwirkte daher Durchsuchungs-beschlüsse und Haftbefehle beim Amtsgericht Augsburg.

Im Zuge des koordinierten Einsatzes wurden insgesamt 9 Haftbefehle vollzogen. Die Festgenommenen im Alter von 16 bis 37 Jahren werden bei den zuständigen Ermittlungsrichtern des AG Augsburg vorgeführt.

Bei den Durchsuchungen wurde u.a. Kokain im zweistelligen Grammbereich, Bargeld im vierstelligen Bereich und eine Vielzahl von Mobiltelefonen sichergestellt.

In einer Wohnung wurden zahlreiche Schmuckgegenstände aufgefunden. Eine Überprüfung hinsichtlich der Herkunft ist Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

An dem Einsatz waren u.a. Kräfte des PP Schwaben Nord, des PP Schwaben Süd-West, der Bereitschaftspolizei und der Staatsanwaltschaft Augsburg beteiligt.

Die Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei Augsburg geführt und dauern weiter an.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Schwaben Nord Pressestelle Telefon: 0821 323 - 1013 /-1014 /-1015 E-Mail: pp-swn.pressestelle@polizei.bayern.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Schwaben Nord
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