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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Neuhaus / Bargen (CHE)

Rainer_Fuhrmann / Adobe Stock

Neuhaus (ots) -

Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Grenzübergang Neuhaus / Bargen (CHE) eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am Dienstagnachmittag, 3. September 2024, kontrollierte eine Streife der gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GOD - bestehend aus Beamten der Bundespolizei und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit / Schweiz) einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Neuhaus / Bargen (CHE). Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 45-Jährigen ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Der Mann war im Februar 2021 vom Landgericht Konstanz wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Beamten lieferten den Mann zur Verbüßung seiner Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz ein.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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