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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz Autobahn

Stephan_Dinges / Adobe Stock

Konstanz (ots) -

Beamte der Bundespolizei haben an der Zollanlage Konstanz Autobahn eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe zahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen.

Am Dienstagabend (7. Januar 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen polnischen Staatsangehörigen an der Zollanlage Konstanz Autobahn bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 39-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Das Amtsgericht Regensburg hatte im Mai 2022 rechtskräftig einen Strafbefehl in Höhe von 2.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn erlassen. Die Zahlung der Strafe war er bisher schuldig geblieben. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe vor Ort und konnte somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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