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BPOLD S: 108-Tage-Bilanz anlässlich der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen

Baden-Württemberg (ots) -

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 insgesamt 4.760 unerlaubte Einreisen fest (Schweizer Landgrenze: 3.085 / Französische Landgrenze: 1.675).

Bei 4.000 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 2.932 / Französische Landgrenze: 1.068). Hierbei erfolgten 3.895 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 2.915 / Französische Landgrenze: 980) und 105 aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Schweizer Landgrenze: 17 / Französische Landgrenze: 88).

Weiterhin hinderten die Beamten der Bundespolizei 154 Personen an der Einreise nach Deutschland, da diese eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 60 / Französische Landgrenze: 94).

Zudem wurden 47 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 33 / Französische Landgrenze: 14) und 446 strafprozessuale Festnahmen durchgeführt (Schweizer Landgrenze: 265 / Französische Landgrenze: 181).

Die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums, welche die deutschlandweiten Zahlen beinhaltet, ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5942513.

Hintergrund:

Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.

Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich November 2024. Die Daten des Monats Dezember basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Stuttgart Pressestelle Telefon: 07031 2128-1111 E-Mail: presse.stuttgart@polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Stuttgart
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