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Vater zahlt Geldstrafe für Sohn

Rheinheim (ots) -

Weil sein Vater die noch offene Geldstrafe bezahlen konnte, musste ein 33-Jähriger nicht ins Gefängnis. Der Gesuchte war zuvor durch die Bundespolizei festgestellt worden.

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den deutschen Staatsangehörigen am Mittwochabend (15.01.25) bei der Einreise am Grenzübergang Rheinheim. Der 33-Jährige konnte sich dabei mit seinem Schweizer Aufenthaltstitel ausweisen. Die Überprüfung des Mannes ergab einen Haftbefehl. Wegen Vorenthalten / Veruntreuen von Arbeitsentgelt war noch eine Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro zu bezahlen. Da der Mann selbst den Betrag nicht aufbringen konnte wurde er festgenommen und zum Revier verbracht. Dieses durfte der 33-Jährige dann später wieder verlassen, nachdem sein Vater den geforderten Betrag eingezahlt hatte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: +49 7628 8059 1010 E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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