Mit falschem Ausweis im Gepäck - Bundespolizei ermittelt
Singen (ots) -
Bei einem 38-jährigen georgischen Staatsangehörigen wurde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei eine augenscheinlich falsche Identitätskarte festgestellt.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann am Vormittag des 21. Januar 2025 bei der Einreise ins Bundesgebiet im SBB Seehas auf dem Weg von Schaffhausen nach Singen. Er wies sich dabei mit einem gültigen georgischen Führerschein aus, der jedoch kein den Grenzübertritt legitimierendes Dokument darstellt.
Zur Abklärung seines Aufenthaltsstatus wurde er auf die Bundespolizeidienststelle nach Singen verbracht. Dort wurden in seinem Reisegepäck ein gültiger georgischer Reisepass sowie eine slowakische Identitätskarte aufgefunden. Ungereimtheiten bei den Daten auf der Identitätskarte lassen nach ersten Ermittlungen jedoch den Schluss zu, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Ferner fehlten in seinem georgischen Reisepass die Personalienseite und folgende Seite. Diese wurden augenscheinlich aus dem Pass herausgerissen. Die entfernte Personalienseite wurde bei der Durchsuchung durch die Beamten im Gepäck des 38-Jährigen aufgefunden.
Georgische Staatsangehörige, die einen gültigen biometrischen Reisepass besitzen, dürfen sich im Rahmen eines Kurzaufenthaltes, der nicht der Erwerbstätigkeit dient, im Schengenraum aufhalten. Die Beamten gehen derzeit davon aus, dass der Reisende die Seiten aus seinem Pass gerissen hat, um zu verschleiern, dass er sich bereits länger als die erlaubten 90 Tage im Schengenraum aufhielt.
Die Bundespolizei ermittelt nun unter anderem wegen des Verdachts des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Der 38-jährige Georgier wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen in die Schweiz zurückgewiesen.
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