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Ausweismissbrauch im Fernreisebus aus Spanien - Verurteilung im beschleunigten Verfahren

LIGHTFIELD STUDIOS / Adobe Stock

Neuenburg am Rhein (ots) -

Ein 28-Jähriger ist beim Versuch sich mit einem nicht ihm zustehenden Dokument auszuweisen gescheitert. Gegen ihn erging ein Urteil im beschleunigten Verfahren.

Im Zuge der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg haben am Dienstag, dem 21. Januar 2025 Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Autobahnfahndung des Polizeipräsidiums Freiburg und des Zolls, eine gemeinsame Kontrolle vorgenommen. Dabei wurde auf einem Rastplatz auf der A 5 bei Neuenburg am Rhein ein kurz zuvor aus Frankreich eingereister Fernreisebus angehalten und die Reisenden einer Kontrolle unterzogen. Dabei wies sich ein 28-Jähriger mit einem ihm nicht zustehenden indischen Reisepass aus. Des Weiteren war das vorgelegte Dokument europaweit im Schengener-Informationssystem (SIS) zur Sicherstellung ausgeschrieben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde beim zuständigen Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren gegen den indischen Tatverdächtigen durchgeführt. Das Amtsgericht verurteilte den Mann noch am selben Tag wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Danach wies die Bundespolizei die Person wieder nach Frankreich zurück.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Friedrich Blaschke Telefon: +49 7628 8059 1011 E-Mail: Friedrich.Blaschke@polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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