4.300 Euro Geldstrafe für Freiburger Paar Jeweils Betrug in vier Fällen nachgewiesen
Freiburg (ots) -
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verurteilte das Amtsgericht Freiburg ein Freiburger Paar im Herbst letzten Jahres jeweils wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.300 Euro. Durch einen anonymen Hinweis waren die Zöllnerinnen und Zöllner dem betrügerischen Paar auf die Schliche gekommen. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die beiden als sogenannte Bedarfsgemeinschaft über einen Zeitraum von rund drei Jahren Leistungen vom Jobcenter Freiburg bezogen, dabei aber in vier aufeinanderfolgenden Antragsverfahren in betrügerischer Absicht verschwiegen haben, dass der Mann einer bezahlten Tätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz nachgegangen war. Dadurch haben sie Sozialleistungen von mehr als 28.000 Euro zu Unrecht bezogen. So verhängte das Amtsgericht jeweils per Strafbefehl gegen den Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro, gegen die Frau in Höhe von 1.500 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen müssen die beiden Beschuldigten selbstverständlich zurückbezahlen. Die Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig.
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