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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz Autobahn

Rainer_Fuhrmann / Adobe Stock

Konstanz (ots) -

Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben an der Zollanlage Konstanz Autobahn eine Person mit zwei offenen Vollstreckungshaftbefehlen festgestellt. Der Gesuchte wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am Mittwochabend (29. Januar 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen nigerianischen Staatsangehörigen an der Zollanlage Konstanz Autobahn kontrolliert. Gegen den 28-Jährigen, der mit einem Fernreisebus nach Deutschland einreiste, lagen zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vor. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe suchte nach dem Mann, nachdem das Amtsgericht Karlsruhe im Dezember 2020 einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erlassen hatte und er die Zahlung bislang schuldig geblieben war. Ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl lag von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor, nachdem das Amtsgericht Stuttgart im September 2021 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gegen den Mann erlassen hatte. Auch diese Geldstrafe blieb bisher unbezahlt. Der Mann konnte die beiden Strafen vor Ort nicht begleichen, daher verbrachten ihn die Beamten zur Verbüßung der insgesamt 150-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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