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Ohne Zollanmeldung über die Grenze / Erneut Schmuggel von Luxusuhr verhindert

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Lörrach (ots) -

Die Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer für eine Armbanduhr ohne die Zahlung der Zollabgaben war das Ziel eines Reisenden bei seiner Fahrt nach Deutschland.

Bereits am 24. Februar reiste der 66-jährige Mann gemeinsam mit seiner Ehefrau über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn nach Deutschland ein. Kurz nach dem Überqueren der Grenze wurden sie durch Kräfte des Hauptzollamts Lörrach aus dem fließenden Verkehr auf einen Parkplatz gezogen. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Zöllner einen Ausfuhrkassenzettel für die Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer, den sich das Ehepaar kurz zuvor beim Schweizer Zoll hatte stempeln lassen. Die dazugehörige Luxusuhr im Wert von rund 5.900 Euro befand sich ebenfalls im Fahrzeug. Da die Zahlung der Einfuhrabgaben für die Armbanduhr in Höhe von knapp 1.200 Euro unterblieb, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Nachdem das Ehepaar zumindest im Nachgang bereit war, die Abgaben zu bezahlen, konnte es die Reise mit der neuen Uhr fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach Kim Klopfer Telefon: 07621 941-1220 E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach
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