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(Singen, Lkr. Konstanz) Radfahrer stürzt mit über drei Promille - Geldstrafe, Punkte, MPU!(18.03.2025)

terovesalainen / Adobe Stock

Singen (ots) -

Eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung erwarten einen Radfahrer, der am Dienstagabend stark betrunken gestürzt ist. Der 37-Jährige war gegen 19 Uhr mit einem Pedelec auf dem Feldwirtschaftsweg der Kleingartenanalge "Leimdölle" unterwegs. Dabei fuhr er so starke Schlangenlinien, dass er in der Folge die Kontrolle über sein Rad verlor und vor einem entgegenkommenden Streifenwagen zu Fall kam. In der darauffolgenden Überprüfung des Mannes stellten die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Ein Test mit einem Ergebnis von über 3,2 Promille bestätigte den Verdacht. Der 37-Jährige musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Bei dem Sturz blieb er indes unverletzt.

Radfahrerinnen oder Radfahrer, die mit 1,6 Promille und mehr (sog. absolute Fahruntüchtigkeit) auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB. Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte die Radfahrerin oder der Radfahrer bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!

Ebenso gilt für Radfahrende die 0,3 Promille-Grenze (sog. relative Fahruntüchtigkeit), wenn ab diesem Wert alkoholbedingte Ausfallserscheinungen vorhanden sind und/oder ein Verkehrsunfall verursacht wurde.

Rückfragen bitte an:

Katrin Rosenthal Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-3355 Durchwahl: 07531 995-1014 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz
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