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Verurteilter Dieb muss 200 Tage ins Gefängnis

Prostock-studio / Adobe Stock

Basel (ots) -

Vor vier Jahren verurteilte ein Gericht einen 31-Jährigen zu einer Geldstrafe. Anstatt zu bezahlen tauchte der Mann unter. Er wurde jetzt in einem Fernzug an der Schweizer Grenze festgenommen.

Am Montagabend (31.03.2025) geriet der Mann am Badischen Bahnhof Basel, in einem Fernzug nach Deutschland, in die Kontrolle der Bundespolizei. Da die Person keine Ausweispapiere vorlegen konnte, erfolgte die Überprüfung der Fingerabdrücke auf der Dienststelle. Dabei stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen den libyschen Staatsangehörigen zu vollstrecken war. Wegen Diebstahls war er im Jahr 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er jedoch nicht bezahlte. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Auch vor Ort konnte der Gesuchte die ausstehende Gerichtsschuld nicht bezahlen, weswegen er festgenommen und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Friedrich Blaschke Telefon: +49 7628 8059 1011 E-Mail: Friedrich.Blaschke@polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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