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Zoll prüft zwei Nagelstudios im Landkreis Lörrach Drei Verfahren eingeleitet

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Lörrach (ots) -

Bei der Überprüfung von zwei Nagelstudios im Landkreis Lörrach am 9. April durch Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Lörrach mussten die Beamtinnen und Beamten gegen zwei von insgesamt neun angetroffene Angestellte sowie in einem Fall gegen den Geschäftsführer Verfahren einleiten. In einem Studio konnte eine dort beschäftigte, vietnamesische Staatsangehörige keinen Aufenthaltstitel vorweisen. Gegen sie wurde deshalb wegen des Verdacht des unerlaubten Aufenthalts ein Strafverfahren eingeleitet, gegen ihren Arbeitgeber gleichzeitig eines wegen einer möglichen Beihilfe hierzu. Im selben Studio konnten vier weitere anwesende vietnamesische Staatsangehörige ebenfalls keinen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen. Da ihnen im Zeitpunkt der Prüfung jedoch keine Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden konnte, wurden sie zunächst wegen des Verdachts eines illegalen Aufenthalts in Deutschland dem zuständigen Polizeirevier übergeben. In einem weiteren Salon überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner einen ebenfalls vietnamesischen Staatsangehörigen, welcher zwar im Besitz eines Aufenthaltstitels für Deutschland war, dieser ihn jedoch nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt hätte. Wegen dieses mutmaßlichen Verstoßes, welcher eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach Pressesprecherin Antje Bendel Telefon: 07621 941-1200 E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach
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