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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen

Stephan_Dinges / Adobe Stock

Bietingen (ots) -

Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Eine Bekannte des Mannes bezahlte die offene Geldstrafe für ihn, daraufhin durfte er seine Reise fortsetzen.

Am Mittwochvormittag (16. April 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen pakistanischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 33-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Das Amtsgericht Göppingen hatte gegen den Mann im September 2023 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben. Eine Bekannte des Mannes zahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro beim Polizeirevier Waldshut-Tiengen und bewahrte ihn damit vor einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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