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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Bietingen

Rainer_Fuhrmann / Adobe Stock

Bietingen (ots) -

Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Bietingen eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Mann konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Montagabend (21. April 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen ukrainischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 46-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte gegen den Mann im Oktober 2024 einen Strafbefehl wegen Hehlerei erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben. Der Mann konnte die offene Geldstrafe vor Ort nicht bezahlen und muss nun eine 160-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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