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Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Bahnhof Konstanz

Gerhard Seybert / Adobe Stock

Konstanz (ots) -

Streifen der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Wochenende am Bahnhof Konstanz zwei offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt. Beide Personen konnten ihre Geldstrafe nicht bezahlen und mussten Ersatzfreiheitsstrafen antreten.

Samstagnacht (10. Mai 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen polnischen Staatsangehörigen am Bahnhof Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen den 56-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Kaiserslautern vom September 2024 wegen Beleidigung bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen. Daraufhin brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Am Sonntagnachmittag (11. Mai 2025) wurde ein rumänischer Staatsangehöriger ebenfalls am Bahnhof Konstanz kontrolliert. Gegen den 45-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vor. Das Amtsgericht Mannheim hatte im Februar 2025 einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den Mann erlassen, die Zahlung ist er bislang schuldig geblieben. Auch er konnte die Strafe vor Ort nicht begleichen und wurde daher von den Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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