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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Rielasingen

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Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Rielasingen (ots) -

Beamte der Bundespolizei haben am Grenzübergang Rielasingen eine Person mit drei offenen Vollstreckungshaftbefehlen festgestellt. Der Gesuchte konnte einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung seiner Geldstrafen entgehen und seine Reise fortsetzen.

Am Donnerstagnachmittag (15. Mai 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Rielasingen kontrolliert. Gegen den 33-Jährigen, der als Beifahrer in einem Pkw in das Bundesgebiet einreiste, lagen drei offene Vollstreckungshaftbefehle vor. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden suchte gleich zweimal nach dem Mann, nachdem das Amtsgericht Wiesbaden im Dezember 2019 und im September 2020 jeweils einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen hatte. Die Zahlung der beiden Geldstrafen war er bislang schuldig geblieben. Ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl lag von der Staatsanwaltschaft Konstanz vor, nachdem das Amtsgericht Konstanz im Mai 2021 einen weiteren Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann erlassen hatte. Auch diese Geldstrafe blieb bisher unbezahlt.

Der Mann konnte die Gesamtstrafe in Höhe von 9.700 Euro begleichen und somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.

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Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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