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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz Autobahn

Rainer_Fuhrmann / Adobe Stock

Konstanz (ots) -

Beamte der Bundespolizei haben bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Konstanz eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe bezahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen.

Am Donnerstagabend (22. Mai 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen rumänischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz Autobahn kontrolliert. Gegen den 54-Jährigen, der als Fahrer eines LKW nach Deutschland einreiste, lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf vor. Das Amtsgericht Deggendorf hatte im November 2022 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bislang schuldig geblieben war. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 680 Euro vor Ort begleichen und damit einer ihm drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Da er inzwischen einen gültigen Führerschein mit sich führte, durfte er seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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