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Zurückweisung nach Frankreich: 40-Jähriger mit Einreiseverbot und gefälschtem Dokument gestellt

DragonImages / Adobe Stock

Kehl (ots) -

Die Bundespolizei wies am 26. Mai einen syrischen Staatsangehörigen ihm Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurück.

Am Montagnachmittag wurde ein syrischer Staatsangehöriger in einem grenzüberschreitenden Fernzug beim Halt im Bahnhof Kehl kontrolliert. Der 40-Jährige wies sich gegenüber den eingesetzten Beamten mit einer französischen Asylbescheinigung aus, die jedoch nicht zum Grenzübertritt berechtigte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde außerdem eine totalgefälschte bulgarische Identitätskarte aufgefunden. Es besteht der Verdacht des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und der versuchten unerlaubten Einreise trotz eines bestehenden Einreiseverbots. In seiner Vernehmung gab der Mann an, die gefälschte Identitätskarte für 5.000 Euro erworben zu haben. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise verweigert und er wurde nach Frankreich zurückgewiesen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg Jana Disch Telefon: 0781/9190-1010 E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Offenburg
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