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(Singen, Lkr. Konstanz) Polizei zieht betrunkene E-Scooterfahrerin aus dem Verkehr (26.05.2025)

benjaminnolte / Adobe Stock

Singen, Lkr. Konstanz (ots) -

Beamte des Polizeireviers Singen haben am Montagabend eine betrunkene E-Scooterfahrerin aus dem Verkehr gezogen. Gegen 21.15 Uhr fiel ihnen auf der Ekkehardstraße eine Frau auf, die mit ihrem Kind zusammen auf einem E-Scooter auf der Straße unterwegs war. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten sie bei der 31-Jährigen Atemalkohol wahr. Ein Test ergab daraufhin ein Ergebnis von über 2,8 Promille, was schließlich eine Blutentnahme zur Folge hatte.

Die Scooterfahrerin erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt. Zudem erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde und das Jugendamt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin:

Bzgl. Alkohol gelten bei E-Scootern dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Zudem gilt absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!

Rückfragen bitte an:

Tatjana Deggelmann Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-3355 Durchwahl: 07531 995-1010 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz
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