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Zoll stoppt zweifachen Bargeldschmuggel

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Friedrichshafen (ots) -

Beim Friedrichshafener Zoll kam es vergangene Woche gleich zu zwei Fällen von nicht ordnungsgemäß angemeldeten Bargeldmitführungen im Transit aus der Schweiz nach Nordmazedonien. Bei einer Kontrolle an der Abfertigungsstelle Fähre eines 66-jährigen mazedonischen Mannes, der aus der Schweiz einreiste, wurde im Rahmen einer Barmittelkontrolle festgestellt, dass er insgesamt 32.500 CHF mitführte. Während der Kontrolle gab er zunächst 2.500 CHF an, jedoch entdeckten die Beamten weitere 30.000 CHF, die eingenäht an der Innenseite seiner Hose versteckt waren. Eine erforderliche schriftliche Anmeldung beim Zoll fehlte. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, der Betroffene zahlte eine Strafsicherheit in Höhe von 8.600 CHF.

Nur zwei Tage später wollte eine 41-jährige mazedonische Staatsbürgerin, ebenfalls wohnhaft in der Schweiz, mit 30.000 CHF Bargeld, die sie im Büstenhalter versteckt hatte, über den Flughafen Friedrichshafen nach Skopje ausreisen. Auch sie hatte die Bargeldanmeldung nicht vorgenommen. Es wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet und nach Hinterlegung einer Sicherheit von etwa 8.500 Euro ihre Weiterreise gestattet.

Beide Fälle wurden zur weiteren Bearbeitung an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm abgegeben.

Zusatzinformation:

Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Ulm Sarah Mayer Telefon: 0731/9648-10007 E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Ulm
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