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In Kooperation mit: Polizei Presse

Zurückweisung nach Überschreitung der Aufenthaltsdauer

Neuenburg (ots) -

Ein 20-Jähriger wurde durch die Bundespolizei nach Frankreich zurückgewiesen, weil er sich bereits über 50 Tage länger als erlaubt im Gebiet der Schengener Staaten aufhält. Zudem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den moldauischen Staatsangehörigen am Montagabend (08.06.25) als Reisenden in einem Bus am Grenzübergang Neuenburg-Autobahn. Dabei legte der 20-Jährige einen moldauischen Reisepass vor, in dem der letzte Einreisestempel Mitte Januar 2025 angebracht worden war. Einen Aufenthaltstitel oder ein Visum, welches zu einem längerfristigen Aufenthalt berechtigen würde, konnte der Mann nicht vorlegen. Somit hält sich der 20-Jährige bereits über 50 Tage unerlaubt im Gebiet der Schengener Staaten auf. Im Rahmen der weiteren Maßnahmen wurde auf dem Smartphone des 20-Jährigen das Foto einer rumänischen Identitätskarte festgestellt, auf dem die Daten und das Lichtbild des Mannes erkennbar waren. Der Mann gab jedoch selbst zu, kein rumänischer Staatsangehöriger zu sein. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben. Das Foto der Identitätskarte wurde auf dem Smartphone gelöscht. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann nach Frankreich zurückgewiesen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: +49 7628 8059 1010 E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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