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Lebensgefährliche Abkürzung

Titisee-Neustadt (ots) -

Mit Glück hat ein 27-Jähriger den Zusammenprall mit einem Regionalzug am Bahnhof Titisee ohne lebensgefährliche Verletzungen überlebt. Die Bundespolizei warnt eindringlich dafür Bahngleise auf freier Strecke zu überqueren oder sich im Gleisbereich aufzuhalten.

Am Samstag, den 21. Juni 2025 gegen 23:30 Uhr wurde die Bundespolizei über einen Personenunfall am Bahnhof Titisee informiert. Eine, von Freiburg kommende, S10 war kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Titisee mit einer Person kollidiert. Der Triebfahrzeugführer konnte die Kollision mit dem im Gleis sitzenden Mann trotz eingeleiteter Schnellbremsung nicht mehr verhindern. Durch den Zusammenprall mit dem Zug wurde der 27-jährige deutsche Staatsangehörige verletzt und musste durch den Rettungsdienst in Krankenhaus eingeliefert werden. Der Mann, der einen Blutalkoholwert von 1,8 Promille hatte, wurde nicht lebensgefährlich verletzt und war ansprechbar. Nach eigenen Angaben war der Mann auf dem Heimweg und wollte den Weg über die Gleise als Abkürzung benutzen. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren gegen den 27-Jährigen eingeleitet. Die Reisenden im Zug wurden durch die Schnellbremsung nicht verletzt.

Die Bundespolizei warnt ausdrücklich davor Bahngleise außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen (Bahnübergänge, Unter-/Überführungen) zu überqueren. Abkürzungen über Bahngleise können lebensgefährlich sein. Weitere Informationen stellt die Bundespolizei unter https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen/eigene-vorsicht-bester-unfallschutz zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: +49 7628 8059 1010 (23.06 zwischen 13:30 und 16:30 Uhr) E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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