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Haftbefehl am Bahnhof Konstanz vollstreckt

Rainer_Fuhrmann / Adobe Stock

Konstanz (ots) -

Die Zollverwaltung stellte am Mittwochabend bei einer Kontrolle am Bahnhof Konstanz eine Person fest, gegen die zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Die Beamten übergaben den Mann an die Bundespolizei.

Am späten Mittwochabend (12. November 2025) kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen algerischen Staatsangehörigen bei der Einreise in das Bundesgebiet mit dem IR2137 aus Zürich am Bahnhof Konstanz. Dabei stellten sie zwei offene Vollstreckungshaftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte nach dem 30-Jährigen, nachdem er einen Strafbefehl für einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vom Amtsgericht Rosenheim aus April 2024 noch nicht bezahlt hatte. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte nach dem Mann, da er eine Geldstrafe wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet, verhängt vom Amtsgericht Frankfurt am Main im März 2024, ebenfalls noch schuldig war. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Er konnte die beiden Geldstrafen vor Ort nicht bezahlen und musste daher eine insgesamt 135-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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