Nach Zollermittlungen erlässt Amtsgericht Kehl Strafbefehl Bürgergeld in Höhe von 4.800 Euro zu Unrecht erhalten
Offenburg (ots) -
Nach Feststellungen des Hauptzollamts Lörrach hatte ein Mann aus Kehl im vergangenen Jahr über einen Zeitraum von sechs Monaten Bürgergeld bezogen, dann aber verschwiegen, dass er ab dem zweiten Monat des Leistungsbezugs einer bezahlten Arbeit nachgegangen war. Um einen Betrag von mehr als 4.800 Euro hatte er die Leistungsbehörde, das Jobcenter Ortenau, somit betrogen. Das Amtsgericht Kehl erließ schließlich gegen den Mann einen Strafbefehl und verhängte gegen ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Betrugs am Jobcenter eine Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro. Der Strafbefehl wurde zu Beginn des Monats November rechtskräftig.
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