BPOLD S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz, und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart: Ausweismissbrauch - 29 Wohnungen durchsucht

Baden-Württemberg/Bayern (ots) -
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart hat am heutigen Dienstag (09.12.2025) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz 29 Wohnungen in Baden-Württemberg und Bayern durchsucht. Darunter allein 22 Wohnungen in Singen. Aktuell stehen 50 Beschuldigte im Verdacht, in mehreren Fällen jeweils einen amtlichen Ausweis durch mittelbare Falschbeurkundung oder einen überlassenen amtlichen Ausweis, zur Täuschung im Rechtsverkehr für mehrere Ausländer sich verschafft zu haben bzw. vorsätzlich einem anderen Ausländer dazu Hilfe geleistet zu haben, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen.
Die 50 Beschuldigten, bei denen es sich um syrische Staatsangehörige handelt, die in Teilen bereits über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, hatten ihren deutschen Reisepass als verloren gemeldet und für sich einen neuen Reisepass beantragt, wobei sie - unter Täuschung der zuständigen Stelle - ein Lichtbild einer ihrer überwiegend weiblichen Verwandten vorlegten. Das Lichtbild dieser Verwandten wurde gewählt, da diese viele äußerliche Gemeinsamkeiten mit den weiteren weiblichen Mitgliedern ihrer Verwandtschaft aufweisen und ein entsprechend ausgestelltes Ausweisdokument für mehrere Personen nutzbar gewesen ist.
Die syrischen Staatsangehörigen wurden von der Türkei über Bulgarien in das Gebiet der Europäischen Union und schließlich nach Deutschland geschleust, wo sich die Geschleusten dann registrieren ließen. Die Beschuldigten erfüllen nach den bisherigen Ermittlungen den Tatbestand des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen in mehreren Fällen und Beihilfe zur unerlaubten Einreise sowie zum Missbrauch von Ausweispapieren in Tatmehrheit mit dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Einschleusen von Ausländern in mehreren Fällen, jeweils in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren gemäß §§ 276 Abs. 1 Nr. 2, 281 Abs. 1, 27, 52, 53 StGB, 95 Abs. 1 Nr. 3, 96 Abs. 1 Nr.lb AufenthG.
Bei den Durchsuchungen ist zahlreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Darunter 50 Mobilfunktelefone, 20 Reisedokumente - zum Teil mit Fälschungsspuren -, diverse Speichermedien und unzählige Passbilder verschiedener Personen. Zusätzlich sind sieben Personen erkennungsdienstlich behandelt und danach auf freiem Fuß belassen worden.
Die Auswertung der bei den Durchsuchungen aufgefundenen Beweismittel und die weiteren Ermittlungen dauern an.
Insgesamt waren rund 350 Einsatzkräfte der Bundespolizei im Einsatz.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Konstanz Erster Staatsanwalt Mathy Tel: 07351-280 2063 E-Mail: poststelle@stakonstanz.justiz.bwl.de
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart Erster Polizeihauptkommissar Ulrich G. Baisch Tel: 07031-8174 1200 E-Mail: bpolikb.stuttgart2@polizei.bund.de
Original-Content von: Bundespolizeidirektion StuttgartInhalt melden