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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl in Singen

Stephan_Dinges / Adobe Stock

Singen (ots) -

Beamte der Bundespolizei haben am Bahnhof Singen eine Person mit einem Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Mann konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und musste daher eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Samstagnachmittag (13. Dezember 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Bahnhof Singen kontrolliert. Gegen den 41-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vor, da er der Zahlung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht zahlen und muss nun eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz
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